Für die meisten Menschen ist es ein erstrebenswertes Ziel, im Alter möglichst lange in der eigenen Wohnung, im eigenen Haus zu bleiben. Mit nachlassenden Körperkräften werden aber Stufen zur Hürde, enge Badezimmer ungeeignet, Badewannen unbenutzbar und WC-Becken auf normaler Höhe mehrmals täglich zur Herausforderung. Insbesondere wenn ohnehin eine Bad-Sanierung nötig ist, sollte man sich gut beraten lassen, welche Badeinrichtung in Zukunft das Leben erleichtert und einen Lebensabend im eigenen Zuhause ermöglicht. Wer sich rechtzeitig informiert und von Fachfirmen beraten lässt, kann die Bequemlichkeit eines seniorengerechten Badezimmers genießen und von umfangreichen Fördermitteln profitieren. Am bekanntesten ist die Förderung über 4.000 Euro durch die Pflegeversicherung. Hier kann, wenn bspw. ein Angehöriger in dem Bad gepflegt wird der Umbau als „wohnumfeldverbessernde Maßnahme” bezuschusst werden. Hierfür ist es nicht notwendig die DIN 18040-2 zu erfüllen. Über die Krankenversicherung kann zum Beispiel ein Stuhl für die Dusche finanziert werden. Wer die strengeren Vorgaben der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) nach oben genannter DIN erfüllt, kann bis zu 6.250 Euro Förderungen oder einen Kredit von bis zu 50.000 Euro erhalten. Hier gibt es zwei Stufen, die „barrierefrei” und „rollstuhlgerecht” unterscheiden. Die Vorgaben für die Anerkennung „rollstuhlgerecht” sind nochmals höher im Vergleich zum barrierefreien Standard. Da für einen rollstuhlgerechten Umbau gewisse Mindestflächen gelten, ist dieser Standard nicht in jedem Bad möglich. Unverbindliche Angebote und Beratungen zu Fördermöglichkeiten erstellen Fachfirmen aus dem Bereich Sanitär. Der Umbau zum barrierefreien Badezimmer kann zügig und ohne große Reibung erfolgen, wenn die Planung vorher sorgfältig durchdacht wurde. Neben der vollständigen Vermessung des Raums sollte daher auch geprüft werden, welche Leitungen und Anschlüsse vorhanden sind. Auch als Mieter muss man nicht zwangsläufig auf ein barrierefreies Bad verzichten. Seit 2001 können Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung die Zustimmung des Vermieters erzwingen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. In der Regel stehen die wenigsten Vermieter jedoch abgeneigt zu einem barrierefreien Badumbau, da der Wert der Immobilie dadurch steigt.