Reform des Betreuungsrechts – Was ändert sich für Berufsbetreuer | Warburg zum Sonntag

Veröffentlicht am 09.01.2023 09:52

Reform des Betreuungsrechts – Was ändert sich für Berufsbetreuer

Am 1. Januar 2023 ist die Reform des Betreuungsrechts in Kraft getreten. Diese stärkt die Selbstbestimmung von betreuten Menschen und die Qualität der rechtlichen Betreuung und trägt somit den Vorgaben von Artikel 12 der UN-Behindertenrechtskonvention Rechnung. Das neue Recht legt überdies fest, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen berufliche Betreuerinnen und Betreuer in Zukunft mitbringen müssen. Weil dieses Neuland bei vielen Betreuern für Verunsicherung sorgt, möchte der Landkreis Holzminden, unterstützt durch den Bundesverband der Berufsbetreuer (BdB), mithilfe einer kompakten Informationsveranstaltung etwas Licht ins Dunkel bringen. Beim Fachtag der Berufsbetreuer am Donnerstag, 19. Januar, in der Feuerwehrtechnischen Zentrale Holzminden sollen möglichst viele offene Fragen geklärt werden.

Um das neue Betreuungsrecht genauer vorzustellen, konnte die Betreuungsstelle des Landkreises Holzminden Hülya Özkan vom BdB. für einen Vortrag in der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) gewinnen. Sie wird nicht nur über das neue Gesetz und dessen Ziele referieren, sondern auch die entsprechenden Änderungen und Vorgaben im BGB erörtern.

Ein wesentlicher Punkt des zum 1. Januar in Kraft getretenen neuen Betreuungsrechts ist die Stärkung der Selbstbestimmung betreuter Menschen. So haben sich alle Maßnahmen der gerichtlichen Kontrolle und Aufsicht im Betreuungsverfahren an den konkreten Wünschen der betreuten Person zu orientieren. Sind diese Wünsche nicht bekannt, ist auf den mutmaßlichen Willen abzustellen.

Eine rechtliche Betreuung kommt immer dann zum Tragen, wenn ein volljähriger Mensch wegen einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, seelischen oder geistigen Behinderung seine Angelegenheiten nicht selbst regeln kann und deshalb auf Hilfe angewiesen ist. Für diesen Fall ermöglicht es das Betreuungsrecht, dass ihm das Gericht einen gesetzlichen Vertreter zur Seite stellt, der vorher genau festgelegte Aufgabenbereiche in seinem Sinne für ihn regeln kann. „Sollte der oder die Betroffene bereits eine entsprechende Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung erstellt haben, ist die gesetzliche Betreuung in den meisten Fällen nicht mehr erforderlich oder kann zumindest entscheidend mitgestaltet werden“, macht Gundula Kurowski von der Betreuungsstelle des Landkreises deutlich. Außerdem sei ein beschränktes Notvertretungsrecht für Ehegatten in gesundheitlichen Angelegenheiten eingeführt worden, dass die Regelung vieler Angelegenheiten im Bedarfsfall unbürokratisch erleichtere.

Der Fachtag der Berufsbetreuer findet von 14 bis 16.30 Uhr in den Räumen der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ), Am Dammbruch 1, 37603 Holzminden (Parkplatz am Straßenverkehrsamt Rehwiese 35,) statt. Wer als Berufsbetreuer daran teilnehmen möchte, melde sich bis zum 16. Januar unter betreuungsstelle@landkreis-holzminden.de an.

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