Stichtag 31. März: Frist für freiwillige Versicherungsbeiträge nicht versäumen | Warburg zum Sonntag

Veröffentlicht am 06.03.2023 12:50

Stichtag 31. März: Frist für freiwillige Versicherungsbeiträge nicht versäumen

Freiwillige Rentenversicherungsbeiträge für das Jahr 2022 müssen spätestens bis zum 31. März 2023 eingezahlt werden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Westfalen hin. Zwar sind die meisten Arbeitnehmer in Deutschland automatisch in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert. Wer jedoch nicht oder nicht mehr versicherungspflichtig ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Rentenbeiträge zahlen.

Insbesondere Versicherte, die durch die Beitragszahlung ihre Anwartschaft auf Rente wegen Erwerbsminderung aufrechthalten wollen, sollten diesen Termin keinesfalls versäumen. Allerdings ist dieses nur für Versicherte möglich, die vor 1984 bereits 60 Beitragsmonate zurückgelegt hatten und seit dieser Zeit bis heute einen lückenlosen Versicherungsverlauf vorweisen können. Hier kann bereits eine rentenrechtliche Lücke von nur einem Monat ausreichen, um diese Anwartschaft zu verlieren.

Wer für 2022 den Mindestbeitrag zahlen möchte, hat 96,72 Euro monatlich zu entrichten. Bis zum Höchstbeitrag von 1.311,30 Euro monatlich kann jeder Betrag frei gewählt werden. Auf dem Überweisungsauftrag sind die Versicherungsnummer, der Vor- und Zuname sowie der Zeitraum, für den die Beiträge gelten sollen, anzugeben. Fragen zum Thema beantworten auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon 0800 1000 48011.

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