Mofa frisiert: 70 km/h statt erlaubten 25 km/h | Warburg zum Sonntag

Veröffentlicht am 27.03.2024 13:02

Mofa frisiert: 70 km/h statt erlaubten 25 km/h

Am Dienstag, 26. März, kontrollierten die Beamten des Verkehrsdiensts der Kreispolizeibehörde Höxter ein frisiertes Mofa. Außerdem hatten zwei E-Scooter keine gültige Versicherung.

In Warburg-Ossendorf befuhr eine 25-Jährige mit ihren Elektrokleinstfahrzeug (E-Scooter) verbotenerweise den Gehweg, dazu noch in die falsche Fahrtrichtung. Es wurde festgestellt, dass an dem Scooter kein Versicherungskennzeichen angebracht war. Die 25-Jährige konnte nach ihrem Einkauf im dortigen Lebensmittelgeschäft angetroffen werden. Sie gab an, dass sie dachte, dass das Fahren im Ort ohne Versicherung in Ordnung sei. Das Führen des E-Scooters wurde bis zur Erlangung einer Versicherung untersagt.

Einer Bezirksdienstbeamtin der Polizeiwache Warburg fiel um 11.32 Uhr ein E-Scooter mit schwarzen, also abgelaufenem Versicherungskennzeichen auf. Der 23-jährige Fahrzeugführer hatte nach seinen Angaben vergessen, sich um eine aktuelle Versicherung zu kümmern. Die Weiterfahrt wurde bis zur Erlangung einer aktuellen Versicherung untersagt.

Zeitgleich wurde in Willebadessen ein KKR kontrolliert, welches mit ca. 45 km/h unterwegs war. Der Fahrzeugführer, bei welchen es sich um einen 15-jährigen Jugendlichen handelte, gab vehement an, dass es sich um ein Mofa mit einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h handeln würde.

Die ausgehändigten Fahrzeugpapiere sprachen jedoch gegen diese Aussage und die mitgeführte Mofa-Prüfbescheinigung reichte nicht aus, um das Kraftfahrzeug führen zu dürfen. Es wurde ein mobiler ungeeichter Rollenprüfstand hinzugezogen.

Das eigentliche KKR kam auf einen Spitzenwert von 70 km/h. Da sich hierdurch auch die Fahrzeugklasse änderte, wurde die Strafanzeige gegen den 15-Jährigen nicht nur wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis, sondern auch wegen des Verstoßes gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz gefertigt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Fahrzeuge wurde dem Jugendlichen untersagt. Die technischen Veränderungen sind rückgängig zu machen.

„Die Manipulation an Mofa und Kleinkrafträdern, um eine höhere Geschwindigkeit zu erreichen, ist lebensgefährlich. Insbesondere Bremsen und Rahmen sind für die höheren Belastungen oft nicht ausgelegt. Zudem fehlt den jugendlichen Fahrern neben der Fahrerlaubnis auch die Erfahrung, um das Fahrzeug sicher zu führen”, macht Markus Tewes, Leiter der Direktion Verkehr der Polizei Höxter, deutlich. Der Jugendliche wurde seinem Erziehungsberechtigten übergeben.

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