Schöffinnen und Schöffen gesucht | Warburg zum Sonntag

Veröffentlicht am 15.02.2023 16:22

Schöffinnen und Schöffen gesucht

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffinnen und Schöffen und Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt. Gesucht werden in Höxter insgesamt 13 Frauen und Männer, die am Amtsgericht Höxter und Landgericht Paderborn als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen und 13 Frauen und Männer für das Jugendschöffengericht Höxter und die Jugendkammer des Landgerichts Paderborn.

Der Rat der Stadt Höxter und der Jugendhilfeausschuss des Kreises Höxter schlagen doppelt so viele Kandidatinnen und Kandidaten vor, wie an Schöffinnen und Schöffen bzw. Jugendschöffinnen und Schöffen benötigt werden. Aus diesen Vorschlägen wählt der Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht in der zweiten Jahreshälfte 2023 die Haupt- und Ersatzschöffinnen und Schöffen.

Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Höxter wohnen und am 1.1.2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffinnen oder Schöffen gewählt werden.

Schöffinnen und Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter/-innen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die eine Schöffin oder ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren.

Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffinnen oder Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Schöffinnen und Schöffen müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubilden. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff in das Leben anderer Menschen durch das Urteil. Objektivität und Unvoreingenommenheit müssen auch in schwierigen Situationen gewahrt werden, etwa wenn die oder der Angeklagte aufgrund des Verhaltens oder wegen der vorgeworfenen Tat zutiefst unsympathisch ist oder die öffentliche Meinung bereits eine Vorverurteilung ausgesprochen hat.

Schöffinnen und Schöffen sind mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern gleichberechtigt. Für jede Verurteilung und jedes Strafmaß ist eine Zwei-Drittel-Mehrheit in dem Gericht erforderlich. Jedes Urteil – gleichgültig ob Verurteilung oder Freispruch – haben die Schöffinnen/Schöffen daher mit zu verantworten. Wer die persönliche Verantwortung für eine mehrjährige Freiheitsstrafe, für die Versagung von Bewährung oder für einen Freispruch wegen mangelnder Beweislage nicht übernehmen kann, sollte das Schöffenamt nicht anstreben.

In der Beratung müssen Schöffen ihren Urteilsvorschlag standhaft vertreten können, ohne besserwisserisch zu sein, und sich von besseren Argumenten überzeugen lassen, ohne opportunistisch zu sein. Ihnen steht in der Hauptverhandlung das Fragerecht zu. Sie müssen sich verständlich ausdrücken, auf die oder den Angeklagte/n wie andere Prozessbeteiligte eingehen können und an der Beratung argumentativ teilnehmen. Ihnen wird daher Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt.

Interessenten bewerben sich für das Schöffenamt in allgemeinen Strafsachen (gegen Erwachsene) und für das Jugendschöffenamt bis zum 31. März 2023 bei der Abteilung Ordnung, Straßenverkehr (Tel. 05271/963 3100).

Bewerbungsformulare können von der Internetseite der Stadt Höxter oder www.schoeffenwahl.de heruntergeladen werden.

Beim Amtsgericht Höxter wird ein Schöffenwahlausschuss gebildet, diesem gehören sieben kommunale Vertrauenspersonen als Beisitzerinnen und Beisitzer an, hiervon müssen 4 Personen aus dem Bereich der Stadt Höxter benannt werden. Die Vertrauenspersonen werden vom Kreistag gewählt. Hierfür sind bis zum 22.03.2018 geeignete Vorschläge zu unterbreiten, die über die Anzahl der zu wählenden Personen hinausgeht um eine Auswahl zu gewährleisten. Interessiert mögen sich hierzu bitte auch bei der Abt. Ordnung, Straßenverkehr, melden.

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