Das Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW) als Friedhofsträger ist aufgrund seiner Verkehrssicherungspflicht gehalten, die Standsicherheit der Grabsteine auf den Friedhöfen des KUW zu überwachen und mindestens einmal im Jahr durch sachkundiges Personal zu prüfen.
Diese Überprüfung findet in der Zeit vom 15. bis 19. April durch eine vom KUW beauftragte Fachfirma statt. Sofern Grabmale festgestellt werden, die nicht mehr standsicher sind, erhalten diese einen entsprechenden Aufkleber um die Friedhofsbesucher vor einer möglichen Gefahr zu warnen. Zudem werden die Nutzungsberechtigten schriftlich aufgefordert, innerhalb einer bestimmten Frist die Standsicherheit von einer Fachfirma oder einer sachkundigen Person wieder herstellen zu lassen und dies dem Friedhofsträger, dem Kommunalunternehmen der Stadt Warburg (KUW), nachzuweisen.