Die Hansestadt Warburg erstellt bis Mitte 2024 ihren Lärmaktionsplan auf Grundlage der vom Verkehrsministerium NRW und dem Eisenbahnbundesamt aktualisierten Lärmkarten. Die erste Beteiligungsphase stieß auf breite Resonanz in den Ortsteilen. Jetzt startet die finale Phase, in der Bürgerinnen und Bürger ihre Rückmeldungen zum erarbeiteten Maßnahmenkatalog anbringen können.
Berücksichtigt werden sollen dabei alle störenden Lärmquellen, die vom Straßenverkehr auf Autobahnen und Bundesstraßen sowie von Schienenverkehr der Hauptstrecke Hamm – Kassel herrühren. „Der Lärmaktionsplan soll neben den Lärmquellen auch mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Lärmbelastung benennen und dadurch die Lebensqualität in Warburg nachhaltig stärken“, fasst Bürgermeister Tobias Scherf zusammen.
Maßnahmenkatalog im März vorgestellt
In der Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Klimaschutz am 4. März 2024 stellte die Stadtverwaltung den Entwurf eines Katalogs mit 10 Maßnahmen vor. Bei der Auswahl der Maßnahmen wurde versucht, die wichtigsten Lärmquellen zu berücksichtigen und Verbesserungsansätze zu benennen. „Die vorgestellten Maßnahmen sind vom Umfang zudem so dimensioniert, dass sie möglichst bis zum Erstellen des nächsten Lärmaktionsplans in fünf Jahren angegangen werden können“, informiert Warburgs Mobilitätsbeauftragter Jan Kolditz.
Bis zum 6. Mai sind nun die Bürgerinnen und Bürger sowie die Träger öffentlicher Belange wie zum Beispiel der Landesbetrieb Straßenbau NRW, die Autobahn GmbH oder die DB InfraGo GmbH eingeladen, Anregungen zum vorgestellten Maßnahmenkatalog abzugeben.
Der Maßnahmenkatalog kann auf der neuen Stadt-Website unter Bürger > Klima & Mobilität > Lärmaktionsplan heruntergeladen werden.
Nach den Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie ist die Hansestadt Warburg verpflichtet, ab diesem Jahr alle 5 Jahre eine Lärmaktionsplanung für Lärm von Landes- & Bundesstraßen sowie Autobahnen durchzuführen. Die Hansestadt Warburg berücksichtigt darüber hinaus auf freiwilliger Basis auch Lärm, der vom Bahnverkehr herrührt. Im Plan müssen konkrete Maßnahmen zur Lärmbekämpfung definiert werden.