Das Prinzip des Teilverkaufs von Immobilien ist eigentlich ganz einfach: Der Eigentümer verkauft dabei einen Teil seiner Immobilie, zum Beispiel 20 Prozent. Er behält in dem Fall immerhin noch 80 Prozent des Wertes und bekommt ein lebenslanges Wohnrecht in seinen vier Wänden. Das klingt auf den ersten Blick nach einem angemessenen und guten Angebot. Allerdings verlangen Anbieter für das lebenslange Wohnrecht ein Nutzungsentgelt, indirekt also eine Art Miete. Diese Kosten schmälern den Erlös des Teilverkaufs über die Nutzungsdauer erheblich. Zudem werden bei einem späteren, kompletten Verkauf der Immobilie hohe Gebühren fällig. Und es gibt weitere Haken: Obwohl bis zu 50 Prozent an den „Stillen Teilhaber“ übertragen werden, sind die Alteigentümer weiter in der Pflicht. Sie haften selbst für Schäden, aber vor allem tragen sie sämtliche Instandhaltungskosten und das Risiko eines Wertverlustes.